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Prüfstelle IT-Sicherheit

 

Zertifizierungsstelle

 

GDPdU-Konformität

 

„Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“

 


Elektronische Rechnungen werden zunehmend eingesetzt - nicht nur, um Porto zu sparen, sondern oftmals auch, um elektronische Vorgänge ohne Medienbruch effizient gestalten zu können. Inwiefern aus Sicht der Buchhaltung solche elektronischen Rechnungen behandelt werden müssen um den Anforderungen der Finanzbehörden bei einer Steuerprüfung zu genügen, ist vom Finanzministerium normiert worden - u.a. in den "Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)".

Neben Rechten und Pflichten - etwa zum Zugriff von Prüfern der Finanzbehörde oder zur Archivierung von Dokumenten - werden in den GDPdU auch Anforderungen an die Prüfbarkeit elektronischer Dokumente gesetzt; explizit werden qualifizierte elektronische Signaturen gemäß Signaturgesetz (SigG) normiert, wodurch diese Systeme Signaturanwendungskomponenten darstellen.

Die datenschutz cert GmbH bietet die Zertifizierung mit Prüfung von Produkten bzgl. Konformität zu Abschnitt II GDPdU an.

Die datenschutz cert GmbH ist