Die Bundesnetzagentur hat jüngst erklärt, dass Herstellererklärungen, die zusammen mit einem Konformitätsnachweis eingereicht werden, ohne weitere formale Prüfung veröffentlicht werden, wobei diese Konformitätsnachweise von anerkannten Bestätigungsstellen ausgestellt werden.
Die datenschutz cert GmbH bietet Ihnen als bei der Bundesnetzagentur anerkannte Prüf- und Bestätigungsstelle diesen Nachweis der Konformität an, bei der wir unabhängig feststellen, ob
- die signaturrechtlichen Anforderungen umgesetzt sind und
- die formalen Anforderungen, die die Bundesnetzagentur an die Herstellererklärung setzt, erfüllt sind.
Lesen Sie weiteres zu Herstellererklärungen unter www.datenschutz-cert.de.