Bekanntlich müssen alle Netzbetreiber bis zum 31.01.2018 ein Zertifikat der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorlegen, dass sie die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs erfüllen. Zentrale Anforderung ist die Einführung und Etablierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) für den sicheren Netzbetrieb, konform zu DIN ISO/IEC 27001. Dies betrifft die beiden Sparten Strom und Gas. Rechtliche Grundlage ist einerseits der IT-Sicherheitskatalog gem. §11 Abs. 1a EnWG und andererseits das Konformitätsbewertungsprogramm der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS.
Haben Sie Fragen dazu? Wir - die datenschutz cert GmbH - befinden uns derzeit im Prozess der Erweiterung unserer Akkreditierung. Und stehen Ihnen für Fragen rund um die Zertifizierung gerne zur Verfügung.