Die IS-Revision verfolgt das Ziel, den Status der Informationssicherheit festzustellen und zu verbessern. Die IS-Revision auf der Basis von IT-Grundschutz ist für Unternehmen geeignet und lt. Umsetzungsplan Bund (UP Bund) für die Bundesverwaltung gefordert. Dazu sieht das Schema des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) drei Ausprägungen vor:
- IS-Kurzrevision;
- IS-Querschnittsrevision;
- IS-Partialrevision.
Ihre Vorteile: Zunächst einmal kommen Sie als Verantwortlicher einer Institution der Bundesverwaltung der Anforderung zur Durchführung einer IS-Revision nach - dazu reicht bereits eine IS-Kurzrevision. Daneben erhalten Sie durch den risikoorientierten Prüfansatz einen guten Überblick über den Status der Informationssicherheit in Ihrem Verantwortungsbereich. Sie können das "Maß" Ihrer Informationssicherheit messen und steuern - was auch Ihr Haftungsrisiko minimieren kann.