Die Orientierungshilfe führt u.a. aus, dass
- "der Cloud-Anwender […] verantwortliche Stelle" im datenschutz-rechtlichen Sinne bleibt und dass
- er "sich als Auftraggeber nach § 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Cloud-Anbieter als Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen" hat.
Ausdrücklich nennt die Orientierungshilfe dazu ein "Zertifizierungs- bzw. Gütesiegelverfahren zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit […] einer unabhängigen und kompetenten Prüfstelle", welches die datenschutz cert GmbH anbietet.
Erfahren Sie mehr zu unserem Zertifikat zur Auftragsdatenverarbeitung unter: http://www.datenschutz-cert.de/leistungen/von-a-bis-z/auftragsdatenverarbeitung.html.
Die "Orientierungshilfe - Cloud Computing der Arbeitskreise Technik und Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder" in Version 1.0 vom 26.09.2011 ist abrufbar unter: http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/oh_cloud.pdf.
Kontakt
datenschutz cert GmbH
Dr. Irene Karper LL.M.Eur.
Konsul-Smidt-Str. 88 a
28217 Bremen
Tel.: +49 (0) 421 - 69 66 32 -54, Fax: -51
ikarper@ datenschutz-cert.de