Unternehmen, die Lebensmittel verarbeiten, produzieren oder anbieten, müssen sich aufgrund einer EU-Verordnung bei der Lebensmittelaufsicht registrieren lassen, um Kontrollen zu ermöglichen. Dies gilt auch für Online-Händler. Nach einer aktuellen Studie des BMELV haben sich jedoch bislang nur 75% dieser Internethändler registriert.
Das BMELV schlägt vor, dass die bereits bekannten Internet-Gütesiegel für Online-Lebensmittlehändler eine solche Registrierung zwingend voraussetzen. Wir haben dem BMELV bereits zugesagt, dass unser Gütesiegel ips - internet privacy standards - dies miterfassen wird. Unternehmen, die im Internet Lebensmittel anbieten, werden künftig gemäß ips nur dann ausgezeichnet, wenn eine Registrierung nachgewiesen wird. Damit können sich Verbraucher sicher sein, dass der Anbieter nicht nur den Datenschutz einhält, sondern sich auch den Kontrollen der Lebensmittelaufsicht unterwirft.
Das BMELV stellt auf der Grünen Woche hierzu anerkannte Gütesiegel vor - und ips ist dabei.
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