Die Bundesnetzagentur hat die datenschutz nord GmbH als Prüf- und Bestätigungsstelle sowohl
- für die Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen als auch
- für die Prüfung und Bestätigung von Sicherheitskonzepten akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter - sogenannter Trust Center -
anerkannt und in die Liste der anerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen aufgenommen.
Gemäß Signaturgesetz müssen Sicherheitskonzepte akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter von einer Prüf- und Bestätigungsstelle bestätigt werden (§ 15 Abs. 2 SigG).
Darüber hinaus normiert das Signaturgesetz, dass - sofern keine Herstellererklärung ausreicht - Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen durch eine unabhängige Stelle dahingehend zu bestätigen sind, dass die Anforderungen des Signaturgesetzes eingehalten werden (§ 15 Abs. 7 und § 17 Abs. 4 SigG).
Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen sind dabei sichere Signaturerstellungseinheiten (etwa Signaturkarten), Signaturanwendungskomponenten sowie technische Komponenten für Zertifizierungsdiensteanbieter.
Die datenschutz nord GmbH kann diese Prüfungen und Bestätigungen durchführen, wir sind:
- beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) akkreditierte Prüfstelle für IT-Sicherheit (für Prüfungen gemäß Common Criteria) und
- bei der Bundesnetzagentur anerkannte Prüf- und Bestätigungsstelle gemäß Signaturgesetz.