Satzung zur Vergabe des ips-Preises

Präambel

Die datenschutz cert GmbH bietet Konformitätsbewertungen auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Informationssicherheit an. Sie ist Programmeignerin des Zertifizierungsstandards „DSGVO – information privacy standard“ (nachfolgend: ips-DSGVO) und agiert auch als von der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle für diesen Standard. Im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens nach ips-DSGVO werden in der Anlage 1 zum Zertifikat auch Feststellungen zu vorbildlich und gut umgesetzten Anforderungen dokumentiert (sofern einschlägig). Auf Grundlage dieser Feststellungen wählt eine unabhängige Jury jährlich eine der zertifizierten Datenverarbeitungen aus, die dann mit einem Datenschutzpreis ausgezeichnet wird. Die nachfolgende Satzung gibt hierfür transparent und nachvollziehbar die Voraussetzungen vor.

§ 1 Zweck und Gegenstand des Preises

Der Datenschutzpreis „innovative privacy solution“ (nachfolgend: Preis) wird jährlich im Rahmen der CAMPUSTAGE der DSN Akademie verliehen. 

Mit dem Preis wird jährlich eine Datenverarbeitung ausgezeichnet, die besonders datenschutzfreundliche Funktionalitäten im Sinne von Privacy by Design & by Default (Artikel 25 DSGVO) besitzt.

§ 2 Preisverleiher und Jury

Verleiher des Preises ist die datenschutz cert GmbH (nachfolgend: dsc).

Das Gremium „Ausschuss zur Sicherstellung der Unparteilichkeit“ (nachfolgend: Ausschuss) der dsc fungiert als Jury und ist damit für die Auswahl des Preisträgers bzw. der auszuzeichnenden Datenverarbeitung aus einer Kandidatenliste anhand bestimmter Auswahlkriterien zuständig.

Für die diesbezügliche Tätigkeit des Ausschusses gelten die Regelungen der Geschäftsordnung des Ausschusses in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. 

§ 3 Kandidatenkreis

Zum Kandidatenkreis gehören alle Organisationen, die innerhalb eines Jahres für (mindestens) eine Datenverarbeitung ein Zertifikat nach ips-DSGVO erhalten haben, sofern das betreffende Zertifikat nach wie vor gültig ist.

Zertifizierte Organisationen werden im Rahmen der Zertifikatserteilung darüber informiert, dass sie mit Erteilung des Zertifikats zum Kandidatenkreis für den Preis zählen, sofern sie dies nicht ausdrücklich gegenüber der dsc ablehnen. 

Redaktionsschluss für die Berücksichtigung der Kandidaten ist sechs Wochen vor dem Datum, zu dem sich der Ausschuss zu seiner jährlichen Sitzung trifft.

§ 4 Auswahlkriterien

Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der Angaben in der Anlage 1 zum jeweiligen Zertifikat nach ips-DSGVO („Vorbildlich und gut umgesetzte Anforderungen der Norm“). Besonders preiswürdig sind Datenverarbeitungen, die einen hohen Innovationsgrad bezüglich Privacy by Design & by Default aufweisen.

§ 5 Transparenz

Der Name des Preisträgers, die Bezeichnung der mit dem Preis ausgezeichneten Datenverarbeitung sowie eine Zusammenfassung der Angaben in der Anlage 1 zum einschlägigen Zertifikat nach ips-DSGVO (vgl. § 4) werden auf der Website der dsc veröffentlicht.

§ 6 Preisverleihung

Die Verleihung erfolgt öffentlichkeitswirksam, in der Regel im Rahmen der jährlich stattfindenden CAMPUSTAGE der DSN Akademie. 

Verleihung und Laudatio erfolgen durch die Geschäftsführung der dsc.

§ 7 Werbung mit dem Preis

Die dsc bewirbt den Preisträger mit dessen Einverständnis auf verschiedenen Plattformen, wie z. B. den Webseiten der dsc.

Neben einer Urkunde und einem physischen Preisobjekt erhält der Preisträger auch ein preisspezifisches Badge (grafisches Symbol), mit dem er im Rahmen der insoweit einschlägigen Nutzungsbedingungen werben darf.

§ 8 Widerruf des Preises

Die dsc kann die Auszeichnung widerrufen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Preisträger schwerwiegende Täuschungen oder Verstöße begangen hat, die die Auszeichnung betreffen bzw. im Hinblick auf diese relevant sind.

§ 9 Änderungen der Satzung

Änderungen dieser Satzung beschließt die Geschäftsführung der dsc nach Anhörung des Ausschusses.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch die Geschäftsführung der dsc in Kraft.

 

Bremen, 06.08.2026

Dr. Sönke Maseberg

Geschäftsführer der datenschutz cert GmbH