eIDAS: Vertrauen in elektronische Transaktionen

Zertifizierung von Vertrauensdiensten nach eIDAS-Verordnung 910/2014

Elektronische Signaturen haben sich bewährt, um Transaktionen verbindlich zu machen. Besonders wichtig: Die qualifizierte elektronische Signatur, die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

Mit der eIDAS-Verordnung 910/2014 „über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ ist dazu ein EU-weit einheitlicher Rahmen geschaffen worden. Die eIDAS-Verordnung definiert und regelt dazu alle für Vertrauensdienste erforderlichen Elemente: elektronische Signaturen und Siegel, Zertifikate und Zeitstempel sowie qualifizierte Signatur- und Siegelerstellungseinheiten. Sie schließt ebenfalls die Prüfung von Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln durch einen Validierungsdienst ein und legt fest, wie diese Elemente durch einen Bewahrungsdienst langfristig rechtssicher hinterlegt werden.

Ob ein Vertrauensdiensteanbieter den Status eines „qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters“ erlangen kann, prüfen eIDAS-Konformitätsbewertungsstellen. Darüber hinaus zertifizieren eIDAS-Zertifizierungsstellen die Eignung sicherer Signaturerstellungseinheiten.

Als eIDAS-Konformitätsbewertungsstelle prüfen wir, ob Sie als Anbieter oder Anbieterin eines Vertrauensdienstes den gesetzlichen Status als „qualifiziert“ erlangen können. Darüber hinaus zertifizieren wir als eIDAS-Zertifizierungsstelle die Eignung Ihrer sicheren Signaturerstellungseinheiten. 

Die datenschutz cert GmbH ist eine bei der DAkkS akkreditierte eIDAS-Konformitätsbewertungsstelle und eine von der Bundesnetzagentur anerkannte eIDAS-Zertifizierungsstelle. Wir prüfen die von Ihnen angebotenen Vertrauensdienste und stellen den erforderlichen Konformitätsbewertungsbericht aus. Wir prüfen und zertifizieren qualifizierte Signatur- und Siegelerstellungseinheiten. Wir sind Ihr Partner für eine Zertifizierung Ihres Vertrauensdienstes nach eIDAS-Verordnung 910/2014.

Ihre Vorteile

  • DAkkS-akkreditierte eIDAS-Konformitätsbewertungsstelle
  • anerkannte eIDAS-Zertifizierungsstelle der Bundesnetzagentur
  • standardisierter Konformitätsbewertungsbericht
  • Zertifizierung von qualifizierten Vertrauensdiensten gemäß eIDAS-VO
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Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens

Sie haben noch offene Fragen?

In unserem Glossar finden Sie Erklärungen für viele Begriffe aus der Fachsprache des Prüf- und Zertifizierungswesens. Häufig gestellte Fragen werden in unseren FAQ ausführlicher erläutert. Natürlich stehen wir Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen gerne auch per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.