Datenschutz-Gütesiegel ips
Das Gütesiegel für Online-Dienstleistungen
ips ist unser Online-Gütesiegel für Webseiten jeder Art und alle Branchen. Mit ips - internet privacy standards - zeigen Sie Ihren Kundinnen und Kunden, dass Ihnen Datenschutz wichtig ist.
ips ist schon seit 2003 ein bundesweit gültiger Standard. Er wurde gemeinsam mit Peter Schaar, dem ehemaligen Bundesbeauftragten für Datenschutz, entwickelt. Seitdem haben wir zahlreiche Online-Shops, Unternehmenswebseiten, Stadt-Portale und Online-Dienstleistungen mit dem Gütesiegel ausgezeichnet. Unser Gütesiegel ips wird u. a. vom Bundesjustizministerium und Verbraucherschutzverbänden sowie zahlreichen Fachzeitschriften empfohlen.
Ihre Vorteile
- Prüfung des Datenschutzmanagements hinter der Webseite
- unterstützt die Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO
- Unterstützung Ihres Datenschutzmanagements bei der Bewertung von firmen- oder behördeneigenen Webportalen
- Prüfbericht für Prozessoptimierungen oder als Nachweis gegenüber Kundinnen und Kunden, Wirtschaftsprüfgesellschaften
- Datenschutzaudit für Ihre Webseite
Die Kriterien - mit Recht sicher!
Der ips Kriterienkatalog umfasst Vorgaben aus dem Datenschutzrecht sowie technisch-organisatorische Kriterien für die Informationssicherheit der Systemumgebung. Der ips-Kriterienkatalog ist kostenlos abrufbar.
So läuft eine Prüfung ab
Das Verfahren verläuft in der Regel in vier Phasen:
- Auditierung des Webportals durch lizenzierte, unabhängige ips-Auditor*innen
- Festgestellte Mängel müssen behoben werden; nach Behebung: Abschlussprüfung durch die Auditoren und Bericht an die datenschutz cert GmbH
- Überprüfung der ips-Vergabevoraussetzungen durch die datenschutz cert GmbH
- Bei Erfüllung der Vergabevoraussetzungen: Erteilung des ips-Gütesiegels
Zum Abschluss der Begutachtung erstellen die ips-Auditor*innen einen Prüfbericht und legen diesen der Prüfstelle und Ihnen vor. Sie können diesen Bericht z. B. für Prozessoptimierungen oder als Nachweis gegenüber anderen Stellen oder Personen verwenden.
Werden die ips-Kriterien eingehalten, erteilt unsere Prüfstelle das Gütesiegel. Die Ergebnisse werden in einem Kurzgutachten dokumentiert und online veröffentlicht. Das ips-Logo wird dazu an prominenter Stelle auf Ihrem Webportal (Hauptseite) veröffentlicht und mit dem Kurzgutachten verlinkt. Vorbildliche Maßnahmen zum Daten- und Verbraucherschutz werden so für Ihre Kundinnen und Kunden sichtbar gemacht und stärken das Vertrauen in Ihre Leistungen.
Gern stellen wir Ihnen entsprechende Grafiken nach Absprache auch für Druckerzeugnisse zur Verfügung. Das Gütesiegel ist für 2 Jahre gültig, sofern die geprüften Funktionen sich in dieser Zeit nicht wesentlich verändern. Nach Ablauf der Gültigkeit des Gütesiegels kann eine vereinfachte Prüfung durchgeführt werden. Hier erfahren Sie mehr zu den Vergabe- und Nutzungsbedingungen:
Sie haben noch offene Fragen?
In unserem Glossar finden Sie Erklärungen für viele Begriffe aus der Fachsprache des Prüf- und Zertifizierungswesens. Häufig gestellte Fragen werden in unseren FAQ ausführlicher erläutert. Natürlich stehen wir Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen gerne auch per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.