Anerkennung als Prüfstelle für Sicherheitsgutachten

Die datenschutz cert GmbH ist nun auch als Prüfstelle für Sicherheitsgutachten anerkannt.

Laut Spielverordnung müssen Geldspielgeräte sicherheitstechnisch geprüft werden. Die Prüfung muss von einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden, die im Ergebnis der Prüfung ein Sicherheitsgutachten erstellt. Das Sicherheitsgutachten wird zusammen mit weiteren Unterlagen vom Hersteller des Geldspielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zur Bauartzulassung eingereicht.

Seit Angang September 2018 ist die datenschutz cert GmbH von der PTB als Prüfstelle anerkannt worden und darf daher die erforderlichen Sicherheitsgutachten erstellen. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.

 

Autor: Dr. Sönke Maseberg
 

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