eIDAS 2.0: Die digitale Identität Europas nimmt Gestalt an

Die novellierte eIDAS-Verordnung (EU 2024/1183) stärkt den Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der EU. Ziel: ein sicheres, interoperables digitales Ökosystem für Bürger*innen und Unternehmen.

Wichtige Neuerungen:

  • Einführung von Qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (QTSP) mit strengen Sicherheitsstandards.
  • Erweiterung der Vertrauensdienste: u. a. elektronische Einschreiben und Zertifikate zur Authentifizierung.
  • Launch der EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) für selbstverwaltete digitale Identitäten.

Personen-Identifizierungsdaten (PID) bilden die Grundlage für die EUDI-Wallet. Nur autorisierte PID-Provider können Identitätsdaten aus authentischen Quellen bereitstellen, z. B. aus dem elektronischen Personalausweis.

EUDI-Wallet – was kann sie?

  • Speicherung von Identitätsnachweisen, Führerscheinen, Bildungs- oder Gesundheitsnachweisen.
  • Durchführung qualifizierter elektronischer Signaturen.
  • Sicherer Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten in der gesamten EU.

Aktueller Stand:

  • Pilotprojekte („Large Scale Pilots“) testen Alltagsszenarien in 27 EU-Mitgliedsstaaten plus EWR-Ländern.
  • Technische Standards wie ETSI 119461 sorgen für sichere Fernidentitätsprüfungen.

Fazit: 

eIDAS 2.0 und die EUDI-Wallet schaffen die Grundlage für ein vertrauenswürdiges digitales Identitätsökosystem – sicher, EU-weit kompatibel und zukunftsfähig. Dabei spielen internationale Standards und deren Prüfung durch Konformitätsbewertungsstellen eine wichtige Rolle.

Den vollständigen Beitrag, geschrieben von Gregor Paal, finden Sie in der Oktober-Ausgabe 2025 von DuD Datenschutz und Datensicherheit oder direkt hier als PDF Download.

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