Die novellierte eIDAS-Verordnung (EU 2024/1183) stärkt den Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der EU. Ziel: ein sicheres, interoperables digitales Ökosystem für Bürger*innen und Unternehmen.
Wichtige Neuerungen:
- Einführung von Qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (QTSP) mit strengen Sicherheitsstandards.
- Erweiterung der Vertrauensdienste: u. a. elektronische Einschreiben und Zertifikate zur Authentifizierung.
- Launch der EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) für selbstverwaltete digitale Identitäten.
Personen-Identifizierungsdaten (PID) bilden die Grundlage für die EUDI-Wallet. Nur autorisierte PID-Provider können Identitätsdaten aus authentischen Quellen bereitstellen, z. B. aus dem elektronischen Personalausweis.
EUDI-Wallet – was kann sie?
- Speicherung von Identitätsnachweisen, Führerscheinen, Bildungs- oder Gesundheitsnachweisen.
- Durchführung qualifizierter elektronischer Signaturen.
- Sicherer Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten in der gesamten EU.
Aktueller Stand:
- Pilotprojekte („Large Scale Pilots“) testen Alltagsszenarien in 27 EU-Mitgliedsstaaten plus EWR-Ländern.
- Technische Standards wie ETSI 119461 sorgen für sichere Fernidentitätsprüfungen.
Fazit:
eIDAS 2.0 und die EUDI-Wallet schaffen die Grundlage für ein vertrauenswürdiges digitales Identitätsökosystem – sicher, EU-weit kompatibel und zukunftsfähig. Dabei spielen internationale Standards und deren Prüfung durch Konformitätsbewertungsstellen eine wichtige Rolle.
Den vollständigen Beitrag, geschrieben von Gregor Paal, finden Sie in der Oktober-Ausgabe 2025 von DuD Datenschutz und Datensicherheit oder direkt hier als PDF Download.