ips Kriterienkatalog ist GDPR-ready

Das Gütesiegel ips - internet privacy standards - hat zum 1. Januar 2018 einen neuen Kriterienkatalog erhalten.

Mit der Version 3.0 wurde der ips-Kriterienkatalog nicht nur auf die neueste Rechtsprechung sowie Auslegungen der Datenschutzaufsichtsbehörden angepasst, sondern enthält nun auch die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO oder auch GDPR) an Webseitenbetreiber und Webservices. Mit diesem umfassenden Upgrade der ips-Kriterien werden bereits die Anforderungen der DSGVO geprüft, welche im Mai 2018 wirksam werden.

Geprüfte Webseitenbetreiber zeigen mit dem ips Logo, dass sie sich den aktuellen, höchsten Anforderungen an Datenschutz, Verbraucherschutz und IT-Sicherheit stellen. Dadurch soll zugleich der Nachweis der in Art. 5 DSGVO geforderten Rechenschaftspflicht für Unternehmen gelingen.

ips ist ein bundesweit etabliertes Gütesiegel, das z.B. von Verbraucherschutzverbänden, vom Bundesjustiz- und vom Bundesverbraucherschutzministerium empfohlen wird. Es zeichnet seit 2003 besonders datenschutz- und verbraucherschutzfreundliche Webportale aus. Dabei werden alle Webservices von lizenzierten ips-Auditoren, allesamt Fachexpertinnen und -experten, unabhängig geprüft.
 

Autorin: Dr. Irene Karper

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