LfDI Bremen genehmigt DSGVO - information privacy standard

Dr. Timo Utermark, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, hat die Zertifizierungskriterien DSGVO - information privacy standard genehmigt und hob hervor, dass es sich um den deutschlandweit ersten generischen Kriterienkatalog für Datenschutzzertifizierungen handelt.

Der Art. 42 DSGVO - Zertifizierungsstandard bietet Zertifizierungen für Verarbeitungsvorgänge mit IT-Bezug sowohl bei Verantwortlichen als auch bei Auftragsverarbeitern an und gilt für alle Branchen, etwa Banken und Versicherungen, Energie- und Wasserversorgung, Gesundheits- und Sozialwesen, Industrie und Handel, Marketing und Werbung, EDV, Informationstechnologie und Telekommunikation, Institute und Verbände, Kultureinrichtungen, öffentliche Stellen und öffentliche Verwaltung, Transport, Verkehr und Logistik, Schule, Bildung und Wissenschaft oder Ernährung.

Ein DSGVO-Zertifikat bietet Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern mehrere Vorteile, etwa ein Wettbewerbsvorteil, eine Haftungsreduktion oder die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen als Marktzutrittsvoraussetzung. Ein Zertifikat ist i.d.R. 3 Jahre gültig, jährlich wird ein Überwachungsaudit durchgeführt.

Alle Infos und den kostenlosen Kriterienkatalog finden Sie hier: https://www.ips-dsgvo-zertifikat.de/kriterienkatalog

Die Mitteilung der Senatspressestelle ist hier abrufbar:
https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/neue-qualitaet-datenschutzrechtlicher-zertifizierungen-463516
 

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