Noch bis zum 01.05.2023 läuft die Frist, Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einzuführen und deren Nachweis gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen.
Die Verpflichtung gilt für
- Netzbetreiber
- Kraftwerksbetreiber, die unter KRITIS fallen, sowie
- Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die unter KRITIS fallen, hier gelten die regulären §8a-Nachweispflichten
Zwei Gesetze bilden die Grundlage: §8a Abs. 1a BSIG sowie §11 Abs. 1d und e EnWG
Die datenschutz cert GmbH startet nun mit den Prüfungen. Unser Ansatz ist hier beschrieben:
https://www.datenschutz-cert.de/leistungen/systeme-zur-angriffserkennung
Interesse? Sprechen Sie uns gerne an.