SzA-Frist läuft!

Noch bis zum 01.05.2023 läuft die Frist, Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einzuführen und deren Nachweis gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen.
Die Verpflichtung gilt für 

  • Netzbetreiber 
  • Kraftwerksbetreiber, die unter KRITIS fallen, sowie
  • Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die unter KRITIS fallen, hier gelten die regulären §8a-Nachweispflichten

Zwei Gesetze bilden die Grundlage: §8a Abs. 1a BSIG sowie §11 Abs. 1d und e EnWG
Die datenschutz cert GmbH startet nun mit den Prüfungen. Unser Ansatz ist hier beschrieben:

https://www.datenschutz-cert.de/leistungen/systeme-zur-angriffserkennung

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