Dr. Irene Karper, Juristin bei datenschutz cert, zieht Bilanz und blickt voraus
Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat das Instrument der Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO seine Kinderschuhe abgestreift. In einem aktuellen Aufsatz in der Fachzeitschrift DuD – Datenschutz und Datensicherheit (Ausgabe 9/2026) beleuchtet Dr. Karper den Status quo, die Herausforderungen und das Potenzial des Rechtsinstruments.
Markt nimmt Fahrt auf
Seit 2024/2025 sind europaweit die ersten zugelassenen Zertifizierungsprogramme und akkreditierten Zertifizierungsstellen am Markt – ein Meilenstein nach jahrelangen, anspruchsvollen Zulassungsverfahren. Deutschland ist dabei führend: Fünf zugelassene Zertifizierungsmechanismen stehen zu Buche, mehr als jedes andere EU-Land. Zu den am Markt aktiven generischen Programmen zählt der „DSGVO – information privacy standard" der datenschutz cert GmbH.
Konkrete Vorteile für Unternehmen
Zertifizierungen nach Art. 42 DSGVO bieten Unternehmen und Behörden handfeste Vorteile: Sie erfüllen unmittelbar die gesetzlichen Nachweispflichten (Art. 5 Abs. 2 DSGVO), wirken sich bußgeldmindernd aus und schaffen klare Wettbewerbsvorteile gegenüber nicht-zertifizierten Wettbewerbern. In regulierten Branchen wie dem Gesundheits- und Finanzsektor sind sie vielfach Voraussetzung für die Marktteilnahme. In bestimmten Bereichen – etwa bei DiGA, DiPA und Videosprechstunden – ist eine DSGVO-Zertifizierung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Hersteller stärker in die Pflicht nehmen
Dr. Karper macht in ihrem Beitrag auch auf eine zentrale Lücke aufmerksam: Bislang tragen allein Verantwortliche die Nachweislast – auch dann, wenn die eingesetzten Produkte und Dienste von Herstellern mit Marktmacht stammen, auf deren datenschutzkonforme Gestaltung Unternehmen kaum Einfluss haben. Die Autorin plädiert daher dafür, Hersteller und Auftragsverarbeiter künftig stärker in die Pflicht zu nehmen und DSGVO-Zertifizierungen auch auf IT-Produkte auszuweiten – ein Punkt, der im laufenden Reformprozess zum „Digitalen Omnibus" bislang zu kurz kommt.
Fazit
Das Rechtsinstrument der Zertifizierung hat sich zu einem qualitätsgesicherten Werkzeug für nachweisbaren Datenschutz entwickelt. Die datenschutz cert GmbH begleitet diesen Weg als akkreditierte Zertifizierungsstelle und Programmeignerin des „DSGVO – information privacy standard" von Anfang an.