Achtung: Fake News – Verunsicherung über Videosprechstunden-Zertifikate

Uns erreichen besorgte Anfragen von Kunden und Interessenten zur Zertifizierung von Videosprechstunden. Ein Datenschutzberaterhaus behauptete in einem Massenrundschreiben an Anbieter von Videosprechstunden, dass nur noch die EuroPriSe GmbH Zertifikate für Videosprechstunden gemäß § 5 der Anlage 31b zum BMV-Ä erteilen darf und suggerierte damit, dass aktuelle Zertifikate ungültig sein könnten. Lassen Sie sich von dieser Panikmache nicht beirren. Die Behauptungen sind so nicht ganz korrekt.

Erstens: in den Abstimmungen der KBV und dem GKV Spitzenverband, an denen wir beteiligt waren, wurde versichert, dass derzeitige Zertifikate ihre Gültigkeit im Rahmen der normalen Laufzeit behalten. Wenn Sie also ein Gütesiegel von uns haben, ergibt sich aus Ihrer Urkunde, wann das Gütesiegel regulär ausläuft und Sie eine Re-Auditierung anstreben können.

Zweitens: In der noch gültigen Verordnung ist die EuroPriSe GmbH als Stelle ausgewiesen, die den Nachweis über die Einhaltung des Datenschutzes Ihrer Videosprechstunde erbringen kann. Daneben sind jedoch noch die Nachweise zur Datensicherheit und zu den Inhalten erforderlich, die dann bei anderen akkreditierten Stellen erworben werden müssten. Gerade diese Stellen gibt es aber aktuell nicht, so dass faktisch derzeit keine Zertifizierungen von Videosprechstunden vorgenommen werden können.

Drittens: und das ist die gute Nachricht: die KBV und der GKV Spitzenverband haben in Kürze eine Aktualisierung der Verordnung angekündigt. Danach dürfen dann nur noch akkreditierte Stellen für a) Datenschutz und b) Datensicherheit der Videosprechstunden Zertifikate erteilen. Da es derzeit noch keine solchen akkreditierten Stellen gibt, wird voraussichtlich schon im Dezember, spätestens aber Anfang 2021 eine Übergangsregelung geschaffen, die es allen nach ISO/IEC 17065 akkreditierten Stellen erlaubt, Zertifikate zu erteilen, wenn jeweils für a) und b) zumindest Anträge bei der DAkkS eingereicht wurde.

Die datenschutz cert GmbH ist seit vielen Jahren gemäß ISO/IEC 17065 akkreditiert und hat für beide Videosprechstunden-Bereiche bereits 2018 Anträge auf Akkreditierung bei der DAkkS eingereicht. Somit werden wir in der Übergangszeit gerne wieder für Sie in beiden notwendigen Bereichen a) und b) in der gewohnt zuverlässigen und persönlichen Vorgehensweise tätig. Wir sind zudem sehr zuversichtlich, dass die Akkreditierung für beide Bereiche im Verlauf des Jahres 2021 positiv beschieden sein wird.

Bitte lassen Sie sich nicht verunsichern. Es ist schwer genug, über die Verordnungslage einen Überblick zu behalten. Gerne unterstützen wir Sie.

 

Autorin: Dr. Irene Karper

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