Die Bundesnetzagentur teilt am 22.12.2020 mit, dass Energieanlagenbetreiber die Zertifizierungsfähigkeit Ihres ISMS weiterhin bis zum 31.03.2021 herstellen müssen. Der Nachweis der Zertifizierungsfähigkeit bzw. der Zertifizierungsreife ist mittels einer „Eigenerklärung“ des Anlagenbetreibers möglich (vollständige Umsetzung der Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs gemäß § 11 Abs. 1b EnWG). Weiterhin muss der Nachweis der Beauftragung einer Zertifizierungsstelle vorgelegt werden, der das Zertifizierungsaudit terminiert. Das Audit muss bis zum 30.06.2021 durchgeführt worden sein. Die eigentliche Zertifizierung des jeweiligen ISMS soll dann „schnellstmöglich“ durch die Zertifizierungsstelle erfolgen.
Autor: Thomas Heinemann