Herzlichen Glückwunsch aus Bremen und Offenbach an das EuroPriSe-Team!

Mit dem EuroPriSe-Schema liegt nun der erste zugelassene deutsche Kriterienkatalog gem. Art. 42 DSGVO vor – weitere Informationen finden Sie hier auf der Website von EuroPriSe.

Wie an dieser Stelle schon berichtet (siehe DSGVO-Zertifizierung), müssen sowohl Zertifizierungsschema (wie geprüft und zertifiziert wird) als auch Zertifizierungskriterien (was geprüft und zertifiziert wird) von den zuständigen Aufsichtsbehörden abgenommen und genehmigt werden; dies sind für das Schema die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und für die Kriterien die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Konsultation durch den Europäischen Datenschutz-Ausschuss (EDSA). Und dieser letzte Schritt zur Zulassung der Kriterien ist jetzt im Fall von EuroPriSe durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) erfolgt: „LDI NRW genehmigt erste deutsche Kriterien für Datenschutz-Zertifizierung“ (Pressemitteilung vom 07.10.2022). 

Kurze Info zu unserem eigenen Schema „information privacy standard“: Nach Abnahme durch die DAkkS und die vorläufige Abnahme durch die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) läuft derzeit die informelle Phase der EDSA-Konsultation. Sobald es aus Brüssel Neuigkeiten gibt, werden wir Ihnen dies an dieser Stelle kundtun. 

Haben Sie Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns!