Nachdem im März 2025 der Zertifizierungsstandard „DSGVO – information privacy standard“ von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden abgenommen wurde, liegt jetzt auch die Akkreditierung der datenschutz cert GmbH für diesen Standard vor. Damit können wir nun auch endlich Art. 42 DSGVO-Zertifikate nach unserem eigenen Standard erteilen.
Der Zertifizierungsstandard „DSGVO – information privacy standard“
- ist auf alle datenschutz-rechtlichen Verarbeitungsvorgänge anwendbar. Wichtig ist jedoch: Der zu zertifizierende Verarbeitungsvorgang muss durch IT unterstützt werden; eine rein papierbasierte Verwaltung ist nicht zertifizierbar.
- passt für alle Branchen, bspw. Banken und Versicherungen, KRITIS-Betreiber, Behörden und öffentliche Einrichtungen, Industrie- und Handelsunternehmen, Kultureinrichtungen, Institute und Verbände.
- eignet sich sowohl für Verantwortliche als auch für Unternehmen, die als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO tätig sind.
Ein DSGVO-Zertifikat bietet vielfältige Vorteile:
- DSGVO-Zertifikat als Marktzutrittsvoraussetzung. Zertifikate werden bei der Vergabe von Aufträgen immer häufiger gefordert, bspw. in Ausschreibungen oder im Rahmen einer Zulassung. Diese Erfahrungen haben wir als datenschutz cert bereits bei Anbietern von Videosprechstunden gemacht. Auch im Umfeld der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind DSGVO-Zertifikate vorgesehen. Mit unserem Zertifikat sind Sie in jedem Fall bestens gerüstet und vorbereitet – auch auf zukünftige gesetzliche Regelungen, die einen Nachweis verlangen.
- Zertifizierter Datenschutz ist ein Wettbewerbsvorteil, denn dahinter steht insbesondere eine unabhängige Bestätigung für einen datenschutz-rechtlichen Verarbeitungsvorgang. Das kann insbesondere für Auftragsverarbeiter und andere Dienstleister ein entscheidender Faktor sein, um Kunden von sich zu überzeugen. Neben dem B2B-Bereich ist im B2C-Bereich ebenfalls damit zu rechnen, dass sich ein offizielles Art. 42-Zertifikat positiv auf die Wahrnehmung der Kunden auswirkt, da auch Verbraucher immer mehr für das Thema Datenschutz sensibilisiert sind.
- Reduktion von Haftungsrisiken. Bei einem Datenschutzverstoß drohen nicht nur ein Imageschaden und ein Vertrauensverlust. Aufsichtsbehörden haben die Möglichkeit, Verstöße gegen das Datenschutzrecht auch mit einem Bußgeld zu ahnden. Dieses kann bis zu 2 % vom Jahresumsatz oder 10 Mio. Euro betragen. Bei der Bemessung des Bußgeldes kann jedoch ein DSGVO-Zertifikat als „Faktor“ herangezogen werden. Somit ist unser Zertifikat auch bilanziell interessant. Stichwort: Rücklagen, KonTraG, aber auch Versicherungsbeiträge.
- Besserer Datenschutz. Ein Unternehmen, dass sich um ein DSGVO-Zertifikat bemüht, wird seine Verarbeitungsvorgänge ganz genau durchleuchten und intern wird es ein größeres Commitment gegenüber den Anforderungen der DSGVO geben, da es das gemeinsame Ziel ist, das Zertifikat zu erreichen. Und nicht zu vergessen: Vier Augen sehen mehr! Durch eine unabhängige Prüfung verbessern Sie Ihren Datenschutz.
- Datenschutz besser durchsetzbar: Manchmal lassen sich gesetzliche Anforderungen bei den Verantwortlichen einfacher durchsetzen, wenn ein offizielles Art. 42 DSGVO-Zertifikat als Belohnung winkt.
Erfahren Sie mehr zum Zertifizierungsstandard „DSGVO – information privacy standard“ auf unserer eigenen Themenseite www.ips-dsgvo-zertifikat.de und natürlich auch bei unseren Leistungen.
Die nun vorliegende Akkreditierung der datenschutz cert GmbH umfasst auch den für Cloud-Dienste spezialisierten Ansatz AUDITOR. Lesen Sie hier mehr dazu in unseren cert news.